Schiedsstellen: Schlichten. Vermitteln. Versöhnen.
Schiedspersonen sind schlichtend tätig in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie in Strafsachen. Die Vermittlung in Streitfällen und Konflikten durch das Schiedsamt hat im Gegensatz zur Anrufung eines Gerichtes wesentliche Vorteile für die Parteien.
- Sie vermeiden ein langwieriges und unsicheres Gerichtsverfahren.
- Sie sparen Zeit, Nerven und Kosten.
- Sie können Ihrem Kontrahenten auch später noch in die Augen sehen.
- Sie halten Dritte, die gegebenenfalls als Zeugen gehört werden müssen, aus Ihrem Verfahren heraus und gefährden nicht deren Freundschaft
Wann wird eine Schiedsperson aktiv?
Bei Privatklagedelikten muss vor der Klageerhebung ein Schlichtungsversuch stattfinden:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses.
Ebenso wird die Schiedsperson bei Zivilstreitigkeiten aktiv:
- bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, zum Beispiel wegen Überwuchs (Äste, Wurzeln), Hinüberfall (Laub), Grenzbaum, Lärm
- Verletzung der persönlichen Ehre (nicht in Funk, Fernsehen, Presse begangen)
Die Gemeinde Brüggen teilt sich in die Schiedsamtsbezirke Brüggen und Bracht. Zuständige, ehrenamtliche Schiedsmänner sind
für den Bezirk Brüggen
Berthold BauerTelefon: +49 (0)2163 500953E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
für den Bezirk Bracht:
Erich LehnenTelefon: +49 (0)2157 871820E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

