Dienstleistungen von A bis Z
Jahrmärkte
Zur Durchführung von Jahrmärkten und Spezialmärkten sowie Messen und Ausstellungen bedarf es einer Genehmigung des Ordnungsamtes.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
- Parkplatzkonzeption
- Gewerbeanmeldung des Veranstalters
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zuständigkeiten
Franz-Josef Winkens
Telefon: +49 (0)2163 5701-120
Fax: +49 (0)2163 5701-8120
E-Mail: Franz-Josef.Winkens@brueggen.de

