Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Jahrmärkte

Zur Durchführung von Jahrmärkten und Spezialmärkten sowie Messen und Ausstellungen bedarf es einer Genehmigung des Ordnungsamtes.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
  • Parkplatzkonzeption
  • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zuständigkeiten

Franz-Josef Winkens

Telefon: +49 (0)2163 5701-120
Fax: +49 (0)2163 5701-8120
E-Mail: Franz-Josef.Winkens@brueggen.de

weitere Informationen zu Franz-Josef Winkens