Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Tierseuchengesetz

Die Bekämpfung von Tierseuchen wie zum Beispiel Tollwut durch Impfung und Absonderung oder auch Tötung von erkrankten Tieren übernimmt das Veterinäramt des Kreis Viersen.

Zuständigkeiten

Kreis Viersen Veterinärüberwachung und Lebensmittelüberwachung

Telefon: +49 (0)2162 39-1309
Fax: +49 (0)2162 39-1830
E-Mail: veterinaeramt@kreis-viersen.de
E-Mail: lebensmittelueberwachung@kreis-viersen.de

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