Dienstleistungen von A bis Z
Hundesteuermarke
Die Hundesteuermarke wird Ihnen nach der Hundeanmeldung, mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt.
Sie gilt als Anmeldebestätigung und ist deshalb vom Hund zu tragen.
Bei Verlust der Hundemarke, wird im Steueramt eine Verlustanzeige aufgenommen und Ihnen eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Aufgrund des verschleißes der Hundemarken verschickt das Steueramt in regelmäßigen Abständen mit den Jahrsteuerbescheiden neue Hundemarken. Bitte beachten Sie, dass dies nicht jährlich geschieht.
Gebühren
Bei Verlust der Hundesteuermarke wird für die Ersatzmarke eine Verwaltungsgebühr von 3,00 Euro berechnet.
Dokumente und Informationen
Zuständigkeiten
Edith Feikes
Telefon: +49 (0)2163 5701-173
Fax: +49 (0)2163 5701-8173
E-Mail: Edith.Feikes@brueggen.de

