Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Hundesteuermarke

Die Hundesteuermarke wird Ihnen nach der Hundeanmeldung, mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt.
Sie gilt als Anmeldebestätigung und ist deshalb vom Hund zu tragen.

Bei Verlust der Hundemarke, wird im Steueramt eine Verlustanzeige aufgenommen und Ihnen eine Ersatzmarke ausgehändigt.

Aufgrund des verschleißes der Hundemarken verschickt das Steueramt in regelmäßigen Abständen mit den Jahrsteuerbescheiden neue Hundemarken. Bitte beachten Sie, dass dies nicht jährlich geschieht.

Gebühren

Bei Verlust der Hundesteuermarke wird für die Ersatzmarke eine Verwaltungsgebühr von 3,00 Euro berechnet.

Dokumente und Informationen

Zuständigkeiten

Edith Feikes

Telefon: +49 (0)2163 5701-173
Fax: +49 (0)2163 5701-8173
E-Mail: Edith.Feikes@brueggen.de

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