Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Gaststätten

Wer eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen möchte oder bei Einzelveranstaltungen einen öffentlichen Ausschank durchführen möchte, muss pro Ausschank einen Antrag auf Schankerlaubnis stellen. Auch ein Stellvertreter braucht eine solche Erlaubnis.

Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung für Gaststätten.

Gebühren

  • Beim Antrag auf Schankerlaubnis richten sich die Gebühren nach der Größe der Ausschankfläche des Betriebes.
  • Beim Antrag auf Erweiterung der Schankerlaubnis, räumlich oder sachlich, gibt es Gebührenfestsetzung im Einzelfall.
  • Beim Antrag auf eine befristete Schankerlaubnis, eine so genannte Gestattung, bei Einzelveranstaltungen pro Ausschankstelle.
  • Beim Antrag auf eine Stellvertretererlaubnis gibt es eine Gebührenfestsetzung im Einzelfall.
  • Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldungen für Gaststätten kosten20,00 Euro.

Die Gebühren richten sich nach der zurzeit gültigen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Zuständigkeiten

Jürgen Mörschbächer

Telefon: +49 (0)2163 5701-122
Fax: +49 (0)2163 5701-8122
E-Mail: Juergen.Moerschbaecher@brueggen.de

weitere Informationen zu Jürgen Mörschbächer