Dienstleistungen von A bis Z
Abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen
Für die Genehmigung und die Abfuhr der abflusslosen Gruben ist die Gemeinde Brüggen zuständig. Die erforderliche Genehmigung von Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen sowie die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung nach § 3 Wasserhaushaltsgesetz obliegt der Unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen. Die nach DIN 4261 notwendige Entleerung der Kleinkläranlage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
Erforderliche Unterlagen
Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld die zuständigen Ansprechpartner. Sie informieren Sie gern über Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen.
Dokumente und Informationen
Zuständigkeiten
Ursula Rixen
Telefon: +49 (0)2163 5701-156
Fax: +49 (0)2163 5701-8156
E-Mail: Ursula.Rixen@brueggen.de
weitere Informationen zu Ursula Rixen
Bastian Friedrich
Telefon: +49 (0)2163 5701-152
Fax: +49 (0)2163 5701-8152
E-Mail: Bastian.Friedrich@brueggen.de
weitere Informationen zu Bastian Friedrich
Kreis Viersen Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen
Telefon: +49 (0)2162 39-0
Fax: +49 (0)2162 39-1857
E-Mail: technischer-umweltschutz.kreisstrassen@kreis-viersen.de
weitere Informationen zu Kreis Viersen Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen


