Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen

Für die Genehmigung und die Abfuhr der abflusslosen Gruben ist die Gemeinde Brüggen zuständig. Die erforderliche Genehmigung von Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen sowie die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung nach § 3 Wasserhaushaltsgesetz obliegt der Unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen. Die nach DIN 4261 notwendige Entleerung der Kleinkläranlage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld die zuständigen Ansprechpartner. Sie informieren Sie gern über Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen.

Dokumente und Informationen

Zuständigkeiten

Ursula Rixen

Telefon: +49 (0)2163 5701-156
Fax: +49 (0)2163 5701-8156
E-Mail: Ursula.Rixen@brueggen.de

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Bastian Friedrich

Telefon: +49 (0)2163 5701-152
Fax: +49 (0)2163 5701-8152
E-Mail: Bastian.Friedrich@brueggen.de

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Kreis Viersen Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen

Telefon: +49 (0)2162 39-0
Fax: +49 (0)2162 39-1857
E-Mail: technischer-umweltschutz.kreisstrassen@kreis-viersen.de

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