Dienstleistungen von A bis Z
Abbruchgenehmigung
Der Abbruch von Gebäuden muss genehmigt werden, sofern es sich nicht um eine untergeordnete bauliche Anlage handelt. Die Gemeinde Brüggen hat kein eigenes Bauordnungsamt. Richten Sie Ihren Abbruchantrag daher bitte direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Viersen.
Erforderliche Unterlagen
Für den Abbruchantrag gibt es ein amtliches Formular, welches Sie weiter unten auf dieser Seite erhalten. Fügen Sie bitte einen Auszug aus der Liegenschaftskarte hinzu, in dem die Lage der abzubrechenden Gebäude dargestellt ist. Für den Abbruch gewerblicher und industrieller Bauten und Anlagen bedarf es wegen der besonderen Prüfung aussagekräftiger und detaillierter Unterlagen. Ein Merkblatt der Kreisverwaltung Viersen, Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen, informiert Sie konkret über die erforderlichen Unterlagen, die in mindestens dreifacher Ausfertigung eingereicht werden müssen.
Gebühren
je nach Bauvorhaben
Dokumente und Informationen
Zuständigkeiten
Angelika Prüver
Telefon: +49 (0)2163 5701-154
Fax: +49 (0)2163 5701-8154
E-Mail: Angelika.Pruever@brueggen.de
weitere Informationen zu Angelika Prüver
Kreis Viersen Amt für Bauen, Landschaft und Planung
Telefon: +49 (0)2162 39-1424
Fax: +49 (0)2162 39-1436
E-Mail: bauen-landschaft-planung@kreis-viersen.de
weitere Informationen zu Kreis Viersen Amt für Bauen, Landschaft und Planung


