Dienstleistungen von A bis Z
Gewerbezentralregister
Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft über die sich selbst betreffenden, im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtliche Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße erhalten.
Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.
Den Antrag können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten bei der Orndungsverwaltung stellen.Voraussetzung ist, dass sie in Brüggen Ihren Wonsitz oder Ihr Gewerbe haben.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des
Bundesamtes für Justiz.
Gebühren
13,00 Euro
Zuständigkeiten
Annette Beckers
Telefon: +49 (0)2163 5701-124
Fax: +49 (0)2163 5701-8124
E-Mail: Annette.Beckers@brueggen.de
weitere Informationen zu Annette Beckers
Roswitha Debiel
Telefon: +49 (0)2163 5701-121
Fax: +49 (0)2163 5701-8121
E-Mail: Roswitha.Debiel@brueggen.de

