Dienstleistungen von A bis Z
Abwasserbeseitigungsgebühren
Die Gemeinde Brüggen erhebt auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren -Abwasserbeseitigungsgebührensatzung- vom 19. Dezember 2005 (Amtsblatt Kreis Viersen S. 778) in der in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 09.12.2010 (Amtsblatt Kreis Viersen S.1161) getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser.
Die Abrechnung beziehungsweise die Forderung von Vorausleistungen erfolgt über die Gemeindewerke Brüggen GmbH im Auftrag der Gemeinde Brüggen.
Die Schmutzwassergebühr wird in der Regel nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Als Schmutzwasser gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet werden.
Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die Quadratmeterzahl der an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche. Dabei gelten diejenigen Grundstücksflächen als angeschlossen, von denen Niederschlagswasser über eine Zuleitung oder oberirdisch aufgrund eines Gefälles in die Abwasseranlage gelangt. Über die maßgebliche, abflusswirksame Fläche wurde Ihnen in der Vergangenheit ein Feststellungsbescheid zugestellt. Maßgebliche Änderungen der Verhältnisse sind der Gemeinde innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Größe der bebauten und/oder befestigten Fläche wird ab dem Zeitpunkt der Erfüllung des Gebührentatbestands berücksichtigt. Wird die Größe der bebauten und/oder befestigten Fläche verringert, so kann die verringerte Größe nur berücksichtigt werden, wenn der Grundstückseigentümer die Veränderung der Gemeinde schriftlich anzeigt. Die Änderung wird dann für die Zeit ab dem nächsten Fälligkeitstermin berücksichtigt.
Für das Abfahren und Behandeln von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen sowie für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben und deren Beseitigung erhebt die Gemeinde gesonderte Gebühren auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Brüggen über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben vom 19. Dezember 2005 (Amtsblatt Kreis Viersen S. 770) in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 09.12.2010 (Amtsblatt Kreis Viersen S.1162).
Auf der Grundlage der vorgenannten Bestimmungen gelten folgende Gebührensätze:
Im Jahr 2010:
- Schmutzwassergebühr 2,07 Euro pro Kubikmeter
- Niederschlagswassergebühr 0,39 Euro pro Kubikmeter
- Abfuhr von Klärschlamm 17,32 Euro pro Kubikmeter
- Inhalte aus abflusslosen Gruben 10,05 Euro pro Kubikmeter
Im Jahr 2011:
- Schmutzwassergebühr 2,07 Euro pro Kubikmeter
- Niederschlagswassergebühr 0,38 Euro pro Kubikmeter
- Abfuhr von Klärschlamm 17,37 Euro pro Kubikmeter
- Inhalte aus abflusslosen Gruben 10,22 Euro pro Kubikmeter
Dokumente und Informationen
- Abwasserbeseitigungssatzung (PDF)
- Gebührensatzung Abwasserbeseitigung (PDF)
- Satzung Gebührenerhebung für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (PDF)
Zuständigkeiten
Renate Kirsch
Telefon: +49 (0)2163 5701-134
Fax: +49 (0)2163 5701-8134
E-Mail: Renate.Kirsch@brueggen.de
weitere Informationen zu Renate Kirsch
Ruben Seidel
Telefon: +49 (0)2163 5701-173
Fax: +49 (0)2163 5701-8173
E-Mail: Ruben.Seidel@brueggen.de

