Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Briefwahl

Wenn Sie frühzeitig wissen, dass Sie am Wahltag während der Wahlzeit

  • aus wichtigem Grunde, zu dem auch Urlaubsreisen gehören, sich außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten werden,
  • aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustands den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können oder
  • Ihre Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt haben und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen werden,

dann können Sie einen Antrag auf Briefwahl beziehungsweise einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines stellen.

Füllen Sie hierzu den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus und schicken Sie die Karte an das Wahlamt der Gemeinde Brüggen. Es ist besonders wichtig, im Antrag genau anzugeben an welche Adresse die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen. Selbstverständlich können zum Beispiel auch Urlaubsanschriften im Inland und Ausland angegeben werden.

Hinweis
Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt oder zugestellt werden. Wer für jemand anderen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen will, muss durch schriftliche und formlose Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte (nicht zwingend erforderlich)
  • Für einen Dritten: Vollmacht und ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte

Zuständigkeiten

Christopher Gehlmann

Telefon: +49 (0)2163 5701-143
Fax: +49 (0)2163 5701-8143
E-Mail: christopher.gehlmann@brueggen.de

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