Dienstleistungen von A bis Z
Ehefähigkeitszeugnis
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie sich beim Konsulat des jeweiligen Landes oder beim Bundesverwaltungsamt in Köln nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen. In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Ein solches Zeugnis belegt, dass einer Eheschließung des deutschen Staatsangehörigen mit der namentlich anzugebenden, ausländischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist.
Für den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind dieselben Unterlagen vorzulegen wie auch bei der Anmeldung zur Eheschließung.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Abstammungsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
- Gegebenenfalls beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe
- Aufenthaltsbescheinigung und Ledigkeitsbescheinigung
Gebühren
Auf Anfrage
Zuständigkeiten
Björn Beeren
Telefon: +49 (0)2163 5701-123
Fax: +49 (0)2163 5701-8123
E-Mail: Bjoern.Beeren@brueggen.de

