Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Erschließungsverträge

Gemäß § 124 Baugesetzbuch kann die Gemeinde die Erschließung von Straße und Kanal eines Baugebietes durch Vertrag auf einen Dritten übertragen. Die Erschließungskosten sind von dem Dritten ganz zu tragen. Die Erschließungsanlage ist der Gemeinde Brüggen nach Fertigstellung kostenlos zu übertragen.

Zuständigkeiten

Martin Houbertz

Telefon: +49 (0)2163 5701-151
Fax: +49 (0)2163 5701-8151
E-Mail: Martin.Houbertz@brueggen.de

weitere Informationen zu Martin Houbertz

Dieter Dresen

Telefon: +49 (0)2163 5701-155
Fax: +49 (0)2163 5701-8155
E-Mail: Dieter.Dresen@brueggen.de

weitere Informationen zu Dieter Dresen