Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Gefährliche Hunde

Nach dem Landeshundegesetz Nordrhein Westfalen sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen und Hunde der Rassen der Anlagen 1 und 2 oder Kreuzungen der darin genannten Rassen dem Ordnungsamt anzuzeigen.

Nähere Informationen erhalten Sie in den anliegenden Dokumenten oder im Ordnungsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Meldebogen
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
  • Nachweis über dauerhafte Kennzeichnung des Hundes mit Microchip

Dokumente und Informationen

Zuständigkeiten

Annette Beckers

Telefon: +49 (0)2163 5701-124
Fax: +49 (0)2163 5701-8124
E-Mail: Annette.Beckers@brueggen.de

weitere Informationen zu Annette Beckers

Roswitha Debiel

Telefon: +49 (0)2163 5701-121
Fax: +49 (0)2163 5701-8121
E-Mail: Roswitha.Debiel@brueggen.de

weitere Informationen zu Roswitha Debiel