Dienstleistungen von A bis Z
Hundesteuer
Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Brüggen vom 18.12.1997 ist Gegenstand von Steuern das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Sie als Hundehalter sind dabei der Steuerpflichtige und deshalb zur Anmeldung und Abmeldung Ihres Hundes und zu seiner ordnungsgemäßen Haltung verpflichtet.
Eine Steuerermäßigung gibt es für Wachhunde des Bewachungsgewerbes und von berufsmäßigen Einzelwächtern. Zudem sind Hunde von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und von Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen steuerermäßigt.
Der Antrag zur Hundesteuer kann vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Steueramt der Gemeinde Brüggen geschickt werden.
Der jährliche Hundesteuersatz beträgt
- beim einem Hund 72,00 Euro.
- bei zwei Hunden jeweils 90,00 Euro.
- bei drei oder mehr Hunden jeweils 102,00 Euro.
- bei ein oder mehr gehaltenen gefährlichen Hunden 570,00 Euro je Hund.
Bei persönlicher Antragsstellung bitte Folgendes mitbringen:
- Ausgefüllter und unterschriebener Vordruck.
- Ihre Bankverbindung und der unterschriebene Abbuchungsauftrag, falls eine Abbuchung gewünscht ist.
- Personalausweis oder Reisepass
- Entsprechende Nachweise wie zum Beispiel Sozialhilfebescheid oder Einkommensnachweise, falls Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen.
Dokumente und Informationen
- Anmeldung zur Hundesteuer (PDF-Formular)
- Hundesteuersatzung (PDF)
- Landeshundegesetz Nordrhein Westfalen (PDF)

Zuständigkeiten
Ruben Seidel
Telefon: +49 (0)2163 5701-173
Fax: +49 (0)2163 5701-8173
E-Mail: Ruben.Seidel@brueggen.de

