Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird bis zum 10. Lebensjahr gültig ausgestellt und dann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert. Verschiedene nicht europäische Länder verlangen eine korrekte Identifizierung des Kindes durch ein Lichtbild. Daher muss auch vor dem 10. Lebensjahr gegebenenfalls ein aktuelles Bild in den Kinderreisepass eingebracht werden. Auskunft erteilt Ihr Reisebüro oder der Bürgerservice der Gemeinde Brüggen.

Diese Dienstleistung bieten wir Ihnen sowohl im Rathaus Brüggen als auch im Rathaus Bracht an.

Erforderliche Unterlagen

  • Sorgerechtsbescheinigung bei nichtehelichen Kindern, die ab dem 1.7.1998 geboren sind oder gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss
  • Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigter.
  • Einen formlosen Antrag aus Ausstellung eines Kinderreisepasses mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
  • Personalausweis oder Reisepass des Erziehungsberechtigten
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ab Geburt ein aktuelles Lichtbild
  • Ab dem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes

Gebühren

  • 13,00 Euro bei Erstausstellung oder Ersatzausstellung
  • 6,00 Euro bei Ausweisverlängerungen und einem Bildnachtrag

Zuständigkeiten

Nina Borg

Telefon: +49 (0)2163 5701-112
Fax: +49 (0)2163 5701-8112
E-Mail: buergerservice@brueggen.de

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Karin Claeßen

Telefon: +49 (0)2163 5701-111
Fax: +49 (0)2163 5701-8111
E-Mail: buergerservice@brueggen.de

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Christa Lücke

Telefon: +49 (0)2163 5701-211
Fax: +49 (0)2163 5701-8211
E-Mail: buergerservice@brueggen.de

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Doris Schaul

Telefon: +49 (0)2163 5701-113
Fax: +49 (0)2163 5701-8113
E-Mail: buergerservice@brueggen.de

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Manuela Schmidt

Telefon: +49 (0)2163 5701-199
Fax: +49 (0)2163 5701-8199
E-Mail: buergerservice@brueggen.de

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Martina Terhaag

Telefon: +49 (0)2163 5701-215
E-Mail: Martina.Terhaag@brueggen.de

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