Dienstleistungen von A bis Z
Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung hat das Ziel, den Freiraum außerhalb der Stadtgebiete und Siedlungsgebiete zu schützen, aber auch zu entwickeln. Durch die Umsetzung der Planung wird das Gesicht unserer niederrheinischen Landschaft geprägt und gepflegt.
Ob ein Grundstück als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, ergibt sich aus dem Landschaftsplan.
Zuständigkeiten
Kreis Viersen Amt für Bauen, Landschaft und Planung
Telefon: +49 (0)2162 39-1424
Fax: +49 (0)2162 39-1436
E-Mail: bauen-landschaft-planung@kreis-viersen.de
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