Dienstleistungen von A bis Z
Gefährliche Hunde
Nach dem Landeshundegesetz Nordrhein Westfalen sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen und Hunde der Rassen der Anlagen 1 und 2 oder Kreuzungen der darin genannten Rassen dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Nähere Informationen erhalten Sie in den anliegenden Dokumenten oder im Ordnungsamt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Meldebogen
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Nachweis über dauerhafte Kennzeichnung des Hundes mit Microchip
Dokumente und Informationen
Zuständigkeiten
Annette Beckers
Telefon: +49 (0)2163 5701-124
Fax: +49 (0)2163 5701-8124
E-Mail: Annette.Beckers@brueggen.de
weitere Informationen zu Annette Beckers
Roswitha Debiel
Telefon: +49 (0)2163 5701-121
Fax: +49 (0)2163 5701-8121
E-Mail: Roswitha.Debiel@brueggen.de


