Dienstleistungen von A bis Z
Mietrichtwerte
Die Mietrichtwerttabelle dient der Ermittlung der ortsüblichen Mieten für freifinanzierte und unmöbliert vermietete Altbauwohnungen sowie Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Mietwerte werden in der Regel alle zwei Jahre neu ermittelt. Auf Anfrage senden wir Ihnen den aktuellen Mietspiegel auch per Post zu.
Gebühren
3,00 Euro
Dokumente und Informationen
Zuständigkeiten
Iris Jansen
Telefon: +49 (0)2163 5701-213
Fax: +49 (0)2163 5701-8213
E-Mail: Iris.Jansen@brueggen.de

