Dienstleistungen von A bis Z
Obdachlosenunterbringung
Wenn Obdachlosigkeit droht, versucht die Gemeindeverwaltung, den Betroffenen zunächst außerhalb der gemeindlichen Unterkünfte zu vermitteln. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, so wird der Betroffene in einer gemeindlichen Unterkunft untergebracht.
Gebühren
Es fällt eine Nutzungsentschädigung für die Unterbringung an.
Zuständigkeiten
Tudor Nuteanu
Telefon: +49 (0)2163 5701-214
Fax: +49 (0)2163 5701-8214
E-Mail: Tudor.Nuteanu@brueggen.de

