Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Obdachlosenunterbringung

Wenn Obdachlosigkeit droht, versucht die Gemeindeverwaltung, den Betroffenen zunächst außerhalb der gemeindlichen Unterkünfte zu vermitteln. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, so wird der Betroffene in einer gemeindlichen Unterkunft untergebracht.

Gebühren

Es fällt eine Nutzungsentschädigung für die Unterbringung an.

Zuständigkeiten

Tudor Nuteanu

Telefon: +49 (0)2163 5701-214
Fax: +49 (0)2163 5701-8214
E-Mail: Tudor.Nuteanu@brueggen.de

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