Dienstleistungen von A bis Z
Personalausweis
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in der Gemeinde Brüggen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen einen Personalausweis beim Bürgerservice der Gemeinde Brüggen beantragen. Dies gilt nicht für Personen, die bereits einen gültigen Reisepass besitzen. Wird ein vorläufiger Personalausweis benötigt,zum Beispiel bei Verlust des alten Personalausweises, so kann dieser sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig. Er kann jedoch nur in Verbindung mit einem endgültigen Personalausweis beantragt werden.
Ein Personalausweis kann aus folgenden Gründen neu ausgestellt werden:
- Erreichen des 16. Lebensjahres oder mit schriftlicher Zustimmung des Sorgeberechtigten auch früher
- Alter Personalausweis ist abgelaufen
- Eheschließung
- Verlust des alten Personalausweises
Die Antragstellung muss immer persönlich erfolgen. Eine Vertretung ist leider nicht möglich, da eine eigenhändige Unterschrift nötig ist.
Diesen Bürgerservice bieten wir Ihnen sowohl im Rathaus Brüggen als auch im Rathaus Bracht an.
Erforderliche Unterlagen
Erster Personalausweis
- Alter Kinderausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen eines Passbildes entspricht
- Bei Jugendlichen unter 16 Jahre müssen beide Eltern den Antrag unterschreiben oderein Elternteil unterschreibt den Antrag und der andere eine Einverständniserklärung.
Der aktuelle Personalausweis ist abgelaufen
- Abgelaufener Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen eines Passbildes entspricht
Bei Neuausstellung wegen Eheschließung
- Alter Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen eines Passbildes entspricht
- Heiratsurkunde
Bei Neuausstellung wegen Verlust
- Verlustanzeige beim Bürgerservice der Gemeinde Brüggen oder bei der Polizei
- Aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen eines Passbildes entspricht
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Führerschein oder Geburtsurkunde
Gebühren
- 28,80 Euro für den Personalausweis
- 22,80 Euro bei Personen unter 24 Jahre
- 10,00 Euro Vorläufiger Personalausweis
Zuständigkeiten
Nina Borg
Telefon: +49 (0)2163 5701-112
Fax: +49 (0)2163 5701-8112
E-Mail: buergerservice@brueggen.de
weitere Informationen zu Nina Borg
Karin Claeßen
Telefon: +49 (0)2163 5701-111
Fax: +49 (0)2163 5701-8111
E-Mail: buergerservice@brueggen.de
weitere Informationen zu Karin Claeßen
Christa Lücke
Telefon: +49 (0)2163 5701-211
Fax: +49 (0)2163 5701-8211
E-Mail: buergerservice@brueggen.de
weitere Informationen zu Christa Lücke
Sonja Peters
Telefon: +49 (0)2163 5701-184
Fax: +49 (0)2163 5701-8184
E-Mail: buergerservice@brueggen.de
weitere Informationen zu Sonja Peters
Doris Schaul
Telefon: +49 (0)2163 5701-113
Fax: +49 (0)2163 5701-8113
E-Mail: buergerservice@brueggen.de
weitere Informationen zu Doris Schaul
Manuela Schmidt
Telefon: +49 (0)2163 5701-199
Fax: +49 (0)2163 5701-8199
E-Mail: buergerservice@brueggen.de
weitere Informationen zu Manuela Schmidt
Martina Terhaag
Telefon: +49 (0)2163 5701-215
E-Mail: Martina.Terhaag@brueggen.de

