Dienstleistungen von A bis Z
Regenwasserversickerung
Die Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Dies gilt sowohl für die Einleitung in ein Oberflächengewässer als auch für die Einleitung ins Grundwasser.
Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Viersen zuständig. Der Antrag ist daher über die Gemeinde beim Kreis Viersen einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag als Formular mit folgenden Anlagen in zweifacher Ausfertigung
- Übersichtsplan im Maßstab 1 zu 25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks
- Lageplan mit Darstellung der Entwässerung im Maßstab 1 zu 250 oder im Maßstab 1 zu 500
- Bauzeichnung des Bauwerks für die Gewässerbenutzung
Dokumente und Informationen
- Antrag wasserrechtliche Erlaubnis (PDF)

- Hinweise zur Beseitigung des Niederschlagswassers (PDF)
- Merkblatt Abwasserbeseitigung (PDF)

Zuständigkeiten
Bastian Friedrich
Telefon: +49 (0)2163 5701-152
Fax: +49 (0)2163 5701-8152
E-Mail: Bastian.Friedrich@brueggen.de
weitere Informationen zu Bastian Friedrich
Kreis Viersen Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen
Telefon: +49 (0)2162 39-0
Fax: +49 (0)2162 39-1857
E-Mail: technischer-umweltschutz.kreisstrassen@kreis-viersen.de
weitere Informationen zu Kreis Viersen Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen

