Dienstleistungen von A bis Z
Spenden
Alle gemeinnützigen Einrichtungen sind berechtigt, unmittelbar Spenden entgegenzunehmen und entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Nach §50 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung hat die Spendenbescheinigung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen, der allen Vereinen als Muster übersandt wurde.
Zuständigkeiten
Oliver Mankowski
Telefon: +49 (0)2163 5701-129
Fax: +49 (0)2163 5701-8129
E-Mail: Oliver.Mankowski@brueggen.de

