Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Spenden

Alle gemeinnützigen Einrichtungen sind berechtigt, unmittelbar Spenden entgegenzunehmen und entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Nach §50 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung hat die Spendenbescheinigung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen, der allen Vereinen als Muster übersandt wurde.

Zuständigkeiten

Oliver Mankowski

Telefon: +49 (0)2163 5701-129
Fax: +49 (0)2163 5701-8129
E-Mail: Oliver.Mankowski@brueggen.de

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