Dienstleistungen von A bis Z
Steuerliche Lebensbescheinigung
Die Steuerliche Lebensbescheinigung wird benötigt zur Eintragung eines Kinderfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte bei dem Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist.
Die Bescheinigung erhält man unter Nachweis der Vaterschaft beziehungsweise Mutterschaft beim Bürgerservice des Wohnortes des Kindes. Dies kann schriftlich oder zur persönlichen Vorsprache erfolgen. Sie muss dann dem Bürgerservice am Wohnort des Auftragstellers vorgelegt werden und besitzt eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Diesen Bürgerservice bieten wir Ihnen sowohl im Rathaus Brüggen als auch im Rathaus Bracht an.
Zuständigkeiten
Nina Borg
Telefon: +49 (0)2163 5701-112
Fax: +49 (0)2163 5701-8112
E-Mail: buergerservice@brueggen.de
weitere Informationen zu Nina Borg
Karin Claeßen
Telefon: +49 (0)2163 5701-111
Fax: +49 (0)2163 5701-8111
E-Mail: buergerservice@brueggen.de
weitere Informationen zu Karin Claeßen
Sonja Peters
Telefon: +49 (0)2163 5701-184
Fax: +49 (0)2163 5701-8184
E-Mail: buergerservice@brueggen.de
weitere Informationen zu Sonja Peters
Doris Schaul
Telefon: +49 (0)2163 5701-113
Fax: +49 (0)2163 5701-8113
E-Mail: buergerservice@brueggen.de
weitere Informationen zu Doris Schaul
Manuela Schmidt
Telefon: +49 (0)2163 5701-199
Fax: +49 (0)2163 5701-8199
E-Mail: buergerservice@brueggen.de

