Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Steuerliche Lebensbescheinigung

Die Steuerliche Lebensbescheinigung  wird benötigt zur Eintragung eines Kinderfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte bei dem Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist.

Die Bescheinigung erhält man unter Nachweis der Vaterschaft beziehungsweise Mutterschaft beim Bürgerservice des Wohnortes des Kindes. Dies kann schriftlich oder zur persönlichen Vorsprache erfolgen. Sie muss dann dem Bürgerservice am Wohnort des Auftragstellers vorgelegt werden und besitzt eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Diesen Bürgerservice bieten wir Ihnen sowohl im Rathaus Brüggen als auch im Rathaus Bracht an.

Zuständigkeiten

Nina Borg

Telefon: +49 (0)2163 5701-112
Fax: +49 (0)2163 5701-8112
E-Mail: buergerservice@brueggen.de

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Karin Claeßen

Telefon: +49 (0)2163 5701-111
Fax: +49 (0)2163 5701-8111
E-Mail: buergerservice@brueggen.de

weitere Informationen zu Karin Claeßen

Sonja Peters

Telefon: +49 (0)2163 5701-184
Fax: +49 (0)2163 5701-8184
E-Mail: buergerservice@brueggen.de

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Doris Schaul

Telefon: +49 (0)2163 5701-113
Fax: +49 (0)2163 5701-8113
E-Mail: buergerservice@brueggen.de

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Manuela Schmidt

Telefon: +49 (0)2163 5701-199
Fax: +49 (0)2163 5701-8199
E-Mail: buergerservice@brueggen.de

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