Eine Mitarbeiterin des Bürgerservice mit einer Bürgerin

Dienstleistungen von A bis Z

Schulpflicht

Der Stichtag für das Einschulungsalter wurde beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt:

  • Schuljahr 2007/2008 - 31. Juli
  • Schuljahr 2009/2010 - 31. August
  • Schuljahr 2011/2012 - 30. September
  • Schuljahr 2012/2013 - 31. Oktober
  • Schuljahr 2013/2014 - 30. November
  • Schuljahr 2014/2015 - 31. Dezember

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.Den Eltern bleibt es weiterhin unbenommen, für ein nach dem jeweiligen Stichtag geborenes Kind eine frühere Einschulung zu beantragen, sofern es schulfähig ist.

Die Schulpflicht untergliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren in Primärstufe und Sekundarstufe 1 nach § 37 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen und eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe 2 nach § 38 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen.

Zuständigkeiten

Annette Simon

Telefon: +49 (0)2163 5701-144
Fax: +49 (0)2163 5701-8144
E-Mail: Annette.Simon@brueggen.de

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