Dienstleistungen von A bis Z
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Brüggen,wie zum Beispiel rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass.
- Angaben über die Stelle, für die die Bescheinigung benötigt wird.
- Eine schriftliche Vollmacht für den Fall, dass die Bescheinigung für eine andere Person abgeholt wird.
Zuständigkeiten
Edith Feikes
Telefon: +49 (0)2163 5701-173
Fax: +49 (0)2163 5701-8173
E-Mail: Edith.Feikes@brueggen.de

