Dienstleistungen von A bis Z
Wohnungsvermittlung
Das Wohnungsamt ist bei der Wohnungsvermittlung behilflich. Vermieter beziehungsweise Eigentümer haben die Möglichkeit, frei werdende und leer stehende Wohnungen zu melden. Wohnungssuchende können uns ihren Wohnungswunsch mitteilen und werden dann von uns benachrichtigt, sobald geeigneter Wohnraum verfügbar ist.
Ob Angebot oder Suche, beides können Sie auch online übermitteln. Ob der Kontakt zwischen Wohnungssuchendem und Vermieter zum Erfolg führt, ob also tatsächlich ein Mietvertrag abgeschlossen wird, bleibt den beiden Parteien selbst überlassen.
Ebenso nimmt das Wohnungsamt keinen Einfluss auf die Gestaltung des Mietvertrages.
Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind, schauen Sie bitte auch auf www.immobilienscout24.de
nach.
Dokumente und Informationen
Zuständigkeiten
Iris Jansen
Telefon: +49 (0)2163 5701-213
Fax: +49 (0)2163 5701-8213
E-Mail: Iris.Jansen@brueggen.de


