Dienstleistungen von A bis Z
Bauantrag für Werbeanlagen
Die Errichtung von Werbeanlagen bedarf ab einer bestimmten Größe der baurechtlichen Genehmigung. Die Gemeinde Brüggen hat kein eigenes Bauordnungsamt. Der Bauantrag für Werbeanlagen ist daher direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Viersen zu richten.
Erforderliche Unterlagen
Der Bauantrag für Werbeanlagen erfolgt auf einem amtlichen Formular. Beizufügen sind mindestens ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, Zeichnungen sowie nach Möglichkeit farbige Lichtbilder oder farbige Fotomontagen. Alle Unterlagen sind mindestens in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Gebühren
Je nach Bauvorhaben
Dokumente und Informationen
Zuständigkeiten
Angelika Prüver
Telefon: +49 (0)2163 5701-154
Fax: +49 (0)2163 5701-8154
E-Mail: Angelika.Pruever@brueggen.de
weitere Informationen zu Angelika Prüver
Martin Houbertz
Telefon: +49 (0)2163 5701-151
Fax: +49 (0)2163 5701-8151
E-Mail: Martin.Houbertz@brueggen.de
weitere Informationen zu Martin Houbertz
Kreis Viersen Amt für Bauen, Landschaft und Planung
Telefon: +49 (0)2162 39-1424
Fax: +49 (0)2162 39-1436
E-Mail: bauen-landschaft-planung@kreis-viersen.de
weitere Informationen zu Kreis Viersen Amt für Bauen, Landschaft und Planung


