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Bauantrag für Werbeanlagen

Die Errichtung von Werbeanlagen bedarf ab einer bestimmten Größe der baurechtlichen Genehmigung. Die Gemeinde Brüggen hat kein eigenes Bauordnungsamt. Der Bauantrag für Werbeanlagen ist daher direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Viersen zu richten.

Erforderliche Unterlagen

Der Bauantrag für Werbeanlagen erfolgt auf einem amtlichen Formular. Beizufügen sind mindestens ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, Zeichnungen sowie nach Möglichkeit farbige Lichtbilder oder farbige Fotomontagen. Alle Unterlagen sind mindestens in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Gebühren

Je nach Bauvorhaben

Dokumente und Informationen

Zuständigkeiten

Angelika Prüver

Telefon: +49 (0)2163 5701-154
Fax: +49 (0)2163 5701-8154
E-Mail: Angelika.Pruever@brueggen.de

weitere Informationen zu Angelika Prüver

Martin Houbertz

Telefon: +49 (0)2163 5701-151
Fax: +49 (0)2163 5701-8151
E-Mail: Martin.Houbertz@brueggen.de

weitere Informationen zu Martin Houbertz

Kreis Viersen Amt für Bauen, Landschaft und Planung

Telefon: +49 (0)2162 39-1424
Fax: +49 (0)2162 39-1436
E-Mail: bauen-landschaft-planung@kreis-viersen.de

weitere Informationen zu Kreis Viersen Amt für Bauen, Landschaft und Planung