Dienstverleningen van A tot Z
Abschriften
Abschriften oder Fotokopien können amtlich beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden muss. Beglaubigte Kopien von Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden oder Heiratsurkunden dürfen nur von Standesbeamten erstellt werden und zwar an dem Ort, in dem das ursprüngliche Ereignis beurkundet worden ist.
Kopien folgender Schriftstücke dürfen nicht beglaubigt werden
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechtsangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten
- Grundbucheintragungen
- Vereinsregistersachen und Handelsregistersachen
- Übersetzte ausländische Dokumente und ausländische Pässe
Diese Dienstleistung bieten wir Ihnen sowohl im Rathaus Brüggen als auch im Rathaus Bracht an.
Erforderliche Unterlagen
- Originale und Kopien der zu beglaubigenden Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- 1,50 Euro pro Beglaubigung
- Beglaubigungen zur Vorlage bei Rentenversicherungsträgern sind gebührenfrei.
Hinweis: Zeugniskopien werden von den ausstellenden Schulen häufig kostenlos beglaubigt.
Bevoegdheden.
Björn Beeren
Telefoon: +49 (0)2163 5701-123
Telefax: +49 (0)2163 5701-8123
E-Mail: Bjoern.Beeren@brueggen.de
weitere Informationen zu Björn Beeren
Christa Lücke
Telefoon: +49 (0)2163 5701-211
Telefax: +49 (0)2163 5701-8211
E-Mail: buergerservice@brueggen.de
weitere Informationen zu Christa Lücke
Martina Terhaag
Telefoon: +49 (0)2163 5701-215
E-Mail: Martina.Terhaag@brueggen.de

