Dienstleistungen von A bis Z
Anzeige Sterbefälle
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, am folgenden Werktag angezeigt werden. In der Regel erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen diese Anzeige und nimmt Ihnen auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben ab.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin bei einer der unten angegebenen Ansprechpartner.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
- Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- Sterbefallanzeige des Krankenhauses
- Stammbuch der Familie oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, Heiratsurkunde bei Eheschließung vor dem 01.01.1958
- War die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen
- Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorzulegen
Gebühren
Für die Bestattung (Friedhofsverwaltung), für Rentenzwecke und für die Krankenversicherung erhalten Sie gebührenfreie Urkunden.
Zuständig
Karin Claeßen
Telefon :+49 (0)2163 5701-111
Fax :+49 (0)2163 5701-8111
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Martina Terhaag
Telefon :+49 (0)2163 5701-303
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Telefon :+49 (0)2163 5701-303
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