Dienstleistungen von A bis Z
Abwasserbeseitigungsgebühren
Die Burggemeinde Brüggen erhebt getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser.
Die Schmutzwassergebühr wird in der Regel nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Als Schmutzwasser gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet werden.
Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die Quadratmeterzahl der an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche. Dabei gelten diejenigen Grundstücksflächen als angeschlossen, von denen Niederschlagswasser über eine Zuleitung oder oberirdisch aufgrund eines Gefälles in die Abwasseranlage gelangt. Über die maßgebliche, abflusswirksame Fläche wurde Ihnen in der Vergangenheit ein Feststellungsbescheid zugestellt. Maßgebliche Änderungen der Verhältnisse sind der Burggemeinde innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Größe der bebauten und/oder befestigten Fläche wird ab dem Zeitpunkt der Erfüllung des Gebührentatbestands berücksichtigt. Wird die Größe der bebauten und/oder befestigten Fläche verringert, so kann die verringerte Größe nur berücksichtigt werden, wenn der Grundstückseigentümer die Veränderung der Burggemeinde schriftlich anzeigt. Die Änderung wird dann für die Zeit ab dem nächsten Fälligkeitstermin berücksichtigt.
Für das Abfahren und Behandeln von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen sowie für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben und deren Beseitigung erhebt die Burggemeinde gesonderte Gebühren. Grundlage hierfür ist die Satzung der Burggemeinde Brüggen über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, der Kleineinleiterabgabe sowie über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben.
Auf der Grundlage der vorgenannten Bestimmungen gelten folgende Gebührensätze:
Im Jahr 2021:
- Schmutzwassergebühr 2,52 Euro pro Kubikmeter
- Niederschlagswassergebühr 0,67 Euro pro Quadratmeter
- Abfuhr von Klärschlamm 24,00 Euro pro Kubikmeter
- Inhalte aus abflusslosen Gruben 16,96 Euro pro Kubikmeter
Dokumente & Onlinedienste
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Gebührensatzung Abwasserbeseitigung (PDF)
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Satzung Gebührenerhebung für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (PDF)
Zuständig
Katrin Weyers
Telefon :+49 (0)2163 5701-169
Fax :+49 (0)2163 5701-8169
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Manuela Breuer
Telefon :+49 (0)2163 5701-146
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