Dienstleistungen von A bis Z
Abmeldung
Seit dem 01. Juni 2004 ist eine Abmeldung bei Ihrer Meldebehörde nicht mehr erforderlich. Sie brauchen nur noch dann eine Abmeldebestätigung, wenn Sie eine neue Wohnung im Ausland beziehen. Sollten Sie innerhalb der Burggemeinde Brüggen umziehen, genügt eine Ummeldung. Auch hier ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers über Einzug und Auszug zwingend erforderlich.
Ummelden und abmelden können Sie sich sowohl im Rathaus Brüggen als auch im Rathaus Bracht.
Mit dem 1.November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit treten zugleich neue Regelungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern, zum Beispiel bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind. Alle Informationen zum neuen Melderecht entenehmen Sie bitte den unten stehenden Dokumenten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und eventuell Reisepass
Dokumente & Onlinedienste
- Änderungen bei An- Ab- und Ummeldungen (PDF)
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Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (Form)
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Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft (Form)
- Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF)
- Neuerungen zu Auskünften aus dem Melderegister (PDF)
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Termin im Bürgerservice hier Online buchen (Form)
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Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (Form)
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Wohnungsgeberbescheinigung: (Form)
Zuständig
Manuela Schmidt
Telefon :+49 (0)2163 5701-199
Fax :+49 (0)2163 5701-8199
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Thekla Boers
Telefon :+49 (0)2163 5701-117
Fax :+49 (0)2163 5701-8117
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Birgitt Prinz
Telefon :+49 (0)2163 5701-114
Fax :+49 (0)2163 5701-8114
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Carolin Timmermanns
Telefon :+49 (0)2163 5701-121
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!