Dienstleistungen von A bis Z
Bauantrag für Werbeanlagen
Die Errichtung von Werbeanlagen bedarf ab einer bestimmten Größe der baurechtlichen Genehmigung. Die Burggemeinde Brüggen hat kein eigenes Bauordnungsamt. Der Bauantrag für Werbeanlagen ist daher direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Viersen zu richten.
Erforderliche Unterlagen
Der Bauantrag für Werbeanlagen erfolgt auf einem amtlichen Formular. Beizufügen sind mindestens ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, Zeichnungen sowie nach Möglichkeit farbige Lichtbilder oder farbige Fotomontagen. Alle Unterlagen sind mindestens in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Gebühren
Je nach Bauvorhaben
Dokumente & Onlinedienste
Zuständig
Kreis Viersen Amt für Bauen, Landschaft und Planung
Telefon :+49 (0)2162 39-1435
Fax :+49 (0)2162 39-1436
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mehr Informationen über: Kreis Viersen Amt für Bauen, Landschaft und Planung