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Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen in der Burggemeinde Brüggen
Die Burggemeinde Brüggen wird bis auf Weiteres die Vorschriften über die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen nicht anwenden. Sie zieht damit die Konsequenz aus einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Umweltausschusses. Dort war im Dezember 2012 ein Antrag angenommen worden, die Landesregierung aufzufordern, den Vollzug der Dichtheitsprüfung auszusetzen.
Zwischenzeitlich hat der Landtag eine neue Rechtsverordnung zur Durchführung der Dichtigkeitsprüfung von privaten Abwasserleitungen erlassen.
Die Burggemeinde erarbeitet daher derzeit eine neue Satzung zur Abwasserbeseitigung, welche die Belange der neuen Rechtsverordnung berücksichtigt. Über den Satzungsentwurf wird der Rat der Burggemeinde Brüggen voraussichtlich im Frühjahr 2014 beraten. Nach Inkrafttreten der neuen Satzung werden umgehend weitere Informationen folgen.
Bitte beachten Sie hierzu die unten aufgeführte Presseinformation der Burggemeinde Brüggen vom 11.01.2012.
Die Wasserschutzzonen im Gemeindegebiet können hier eingesehen werden.
Dokumente & Onlinedienste
Zuständig
Marc Pollen
Telefon :+49 (0)2163 5701-154
Fax :+49 (0)2163 5701-8154
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