Dienstleistungen von A bis Z
Einschulungsuntersuchung
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vom Schularzt des Gesundheitsamtes untersucht werden. Diese Untersuchung erfolgt zeitnah zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Der zur Einschulung gehörende Hörtest und Sehtest wird bereits ein Jahr vor der Einschulung im Kindergarten durchgeführt. Für die Durchführung der Schuluntersuchungen sind im Kindergesundheitsdienst und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Kinderärztinnen und Krankenschwestern beschäftigt.
Zu allen Untersuchungen erhalten Sie jeweils rechtzeitig eine schriftliche Benachrichtigung der für Ihren Wohnort zuständigen Krankenschwester des Gesundheitsamtes.
Zuständig
Astrid Ploczicki
Telefon :+49 (0)2163 5701-144
Fax :+49 (0)2163 5701-8144
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!