Dienstleistungen von A bis Z
Kindergartenbeiträge
Kindergartenbeitrage sind einkommensabhängig. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Infoflyer.
Nach Änderung des Kinderbildungsgesetzes, rechtskräftig ab 01.08.2011, ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.
Die automatische Umsetzung dieser Gesetzesänderung konnte noch nicht erfolgen.
Die zu Unrecht eingezogenen Elternbeiträge werden selbstverständlich erstattet, ohne dass eine entsprechende Aufforderung der Eltern erfolgen muss.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Zuständigkeit:
Die Bearbeitung von Kindergartenbeiträgen erfolgt seit dem 01.08.2018 im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsam für die Gemeinden Brüggen und Schwalmtal zentral von der Gemeinde Schwalmtal.
Beratungsservice in Schwalmtal:
Die Wohngeldstelle ist zu den normalen Öffnungszeiten des Rathauses in Waldniel erreichbar.
Beratungsservice in Brüggen:
Dienstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus Brüggen
Dokumente & Onlinedienste
Zuständig
Claudia Groß
Telefon :+49 (0)2163 946-156
Fax :+49 (0)2163 946-154
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!