Dienstleistungen von A bis Z
Erschließungsverträge
Gemäß § 124 Baugesetzbuch kann die Gemeinde die Erschließung von Straße und Kanal eines Baugebietes durch Vertrag auf einen Dritten übertragen. Die Erschließungskosten sind von dem Dritten ganz zu tragen. Die Erschließungsanlage ist der Gemeinde Brüggen nach Fertigstellung kostenlos zu übertragen.
Zuständig
Martin Houbertz
Telefon :+49 (0)2163 5701-151
Fax :+49 (0)2163 5701-8151
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Dieter Dresen
Telefon :+49 (0)2163 5701-155
Fax :+49 (0)2163 5701-8155
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Julia Frieß
Telefon :+49 (0)2163 5701-160
Fax :+49 (0)2163 5701-8160
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