Dienstleistungen von A bis Z
Gebäudeunterhaltung
Die Unterhaltung der gemeindlichen Gebäude obliegt der technischen Bauverwaltung, der Hauptverwaltung und der Liegenschaftsverwaltung:
- Die technische Bauverwaltung ist für die bauliche Unterhaltung zuständig.
- Die Hauptverwaltung kümmert sich um Sicherung, Reinigung und Versicherung.
- Die Liegenschaftsverwaltung wickelt Steuern, Abgaben und Heizkosten der gemeindlichen Gebäude ab.
Zuständig
Frank Spinnrath
Telefon :+49 (0)2163 5701-132
Fax :+49 (0)2163 5701-8132
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Angelika Hirsch
Telefon :+49 (0)2163 5701-157
Fax :+49 (0)2163 5701-8157
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Tom Kempkens
Telefon :+49 (0)2163 5701-225
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