Dienstleistungen von A bis Z
Geburten
Bitte melden Sie die Geburt Ihres Kindes innerhalb von einer Woche bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde. Im Krankenhaus wird Ihnen eine Geburtsanzeige ausgestellt, die Sie mit den unten aufgeführten Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen. Bei Hausgeburten stellen der Arzt oder die Hebamme eine entsprechende Bescheinigung aus.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
- Stammbuch der Familie oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, bei ausländischen Staatsangehörigen die Heiratsurkunde als Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung
- Bei bisher unverheirateten Müttern die Geburtsurkunde. Will der Vater des Kindes sofort die Vaterschaft anerkennen, so sind auch sein Personalausweis und seine Geburtsurkunde erforderlich
- Bei geschiedenen Müttern ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der aufgelösten Ehe mit Scheidungsvermerk notwendig
- Erklärung der oder des Sorgeberechtigten über den oder die Vornamen sowie den Familiennamen, wenn die Sorgeberechtigten nicht miteinander verheiratet sind.
Zuständig
Karin Claeßen
Telefon :+49 (0)2163 5701-111
Fax :+49 (0)2163 5701-8111
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Martina Terhaag
Telefon :+49 (0)2163 5701-303
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Telefon :+49 (0)2163 5701-303
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