Dienstleistungen von A bis Z
Haushaltshilfen
Alle im Haushalt beschäftigten Personen müssen binnen einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Hierzu genügt eine formlose Anmeldung per Brief, Postkarte, Telefonanruf, Telefax oder E-Mail beimrheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für den Beschäftigten beitragsfrei. Die Kosten werden vom Arbeitgeber, also von Ihnen als Haushaltsführende oder Haushaltsführenden getragen. Der zu entrichtende Jahresbeitrag beträgt für eine Teilzeitkraft pauschal 30,00 Euro. Wird dem Gemeindeunfallversicherungsverband ein Arbeitsunfall einer nicht gemeldeten Haushaltshilfe bekannt, so kann dieser ein Bußgeld und Beiträge von bis zu 4 Jahren rückwirkend erheben.
Weitere Informationen enthält ein Faltblatt des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes, das in den Rathäusern Brüggen und Bracht für Sie bereitliegt.
Zuständig
Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband
Telefon :+49 (0)211 2808-560
Fax :+49 (0)211 2808-569
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mehr Informationen über: Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband