Dienstleistungen von A bis Z
Gefährliche Hunde
Nach dem Landeshundegesetz Nordrhein Westfalen sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen (große Hunde) und Hunde der Rassen der Anlagen 1 und 2 oder Kreuzungen der darin genannten Rassen dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Nähere Informationen erhalten Sie in den anliegenden Dokumenten oder im Ordnungsamt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Meldebogen inklusive aller Anlagen
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Nachweis über dauerhafte Kennzeichnung des Hundes mit Microchip
Dokumente & Onlinedienste
- Informationsflyer zum Landeshundegesetz (PDF)
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Landeshundegesetz Nordrhein Westfalen (Dokument)
- Meldebogen für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (PDF)
- Meldebogen für große Hunde (40 Zentimeter / 20 Kilogramm) (PDF)
- Merkblatt zum Landeshundegesetz (PDF)
Zuständig
Anne Lackmann
Telefon :+49 (0)2163 5701-115
Fax :+49 (0)2163 5701-8115
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Leon Römer
Telefon :+49 (0)2163 5701-179
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