Dienstleistungen von A bis Z
Reisegewerbekarte
Für die Ausführung eines Reisegewerbes brauchen Sie eine Reisegewerbekarte. Ein Reisegewerbe zeichnet sich dadurch aus, dass keine feste Betriebsstätte vorhanden ist, beispielsweise wie der Verkauf auf Märkten. Die Ladenschlusszeiten sind im Reisegewerbe ebenso bindend. Unter Umständen sind hier weitere Genehmigungen erforderlich. Sie können diesen Antrag nur stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Brüggen gemeldet sind.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis beziehungsweise auflagenfreier Pass mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung
- Führungszeugnis der Belegart O, den Sie beim Bürgerservice beantragen können
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, den Sie beim Ordnungsamt beantragen können
- Ein aktuelles Passbild
- Eventuell eine Gesundheitsbescheinigung vom Gesundheitsamt
Gebühren
- Für Deutsche unbefristet 300,00 Euro
- Für Ausländer fünf Jahre befristet 150,00 Euro, danach unbefristet 150,00 Euro
Zuständig
Anne Lackmann
Telefon :+49 (0)2163 5701-115
Fax :+49 (0)2163 5701-8115
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nina Küppers
Telefon :+49 (0)2163 5701-112
Fax :+49 (0)2163 5701-8112
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!