Dienstleistungen von A bis Z
Sondernutzungen
Bekanntermaßen sind Gehwege für Fußgänger da und Straßen für den Kraftverkehr. Dennoch gibt es immer wieder Nutzungen, die über den Widmungszweck hinaus gehen, beziehungsweise den Gemeingebrauch beeinträchtigen. In solchen Fällen sprechen wir von Sondernutzungen, für die eine behördliche Erlaubnis notwendig ist. Die Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenland ist ohne Sondernutzungserlaubnis nicht zulässig und kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden.
Dokumente & Onlinedienste
- Antrag auf Durchführung von Plakatierung (PDF)
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (Straßennutzung) (PDF)
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (Warenauslagen, Kundenstopper, Bestuhlung) (PDF)
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Online-Anträge (Dokument)
Zuständig
Franz-Josef Winkens
Telefon :+49 (0)2163 5701-120
Fax :+49 (0)2163 5701-8120
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Leon Römer
Telefon :+49 (0)2163 5701-179
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!