Dienstleistungen von A bis Z
Spenden
Alle gemeinnützigen Einrichtungen sind berechtigt, unmittelbar Spenden entgegenzunehmen und entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Nach §50 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung hat die Spendenbescheinigung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen, der allen Vereinen als Muster übersandt wurde.
Zuständig
Oliver Mankowski
Telefon :+49 (0)2163 5701-129
Fax :+49 (0)2163 5701-8129
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!