Dienstleistungen von A bis Z
Urnenbescheinigung
Die Urnenbescheinigung bescheinigt dem Krematorium, dass der einzuäschernde Leichnam auf einem Friedhof bestattet wird.
Ohne Urnenbescheinigung erfolgt keine Einäscherung.
Die Urnenbescheinigung wird nach Vorlage der Sterbeurkunde und einer Überprüfung, ob der Verstorbene Angehörige in Brüggen oder sonst einen Bezug zu Brüggen hat, im Friedhofsamt erstellt.
Zuständig
Katrin Weyers
Telefon :+49 (0)2163 5701-169
Fax :+49 (0)2163 5701-8169
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!