Dienstleistungen von A bis Z
Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdend sind Stoffe, die die Beschaffenheit und Eigenschaft von Oberflächenwasser wie Flüsse und Seen oder Grundwasser negativ verändern und zum Beispiel für die Trinkwassergewinnung unbrauchbar machen. Wassergefährdende Stoffe fallen zum Beispiel an Tankstellen, Autowerkstätten, Wäschereien oder Arztpraxen an. Beispiele sind Benzin, Diesel, die verschiedensten Öle und Fette, Salze, technische Alkohole, Batterieflüssigkeit, Farben, Lösemitte und vieles mehr. Solches Abwasser darf nur mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen eingeleitet werden.
Dokumente & Onlinedienste
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Antrag wassergefährdende Stoffe (PDF)
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Merkblatt landwirtschaftliche Tankstellen (PDF)
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Merkblatt wassergefährdende Stoffe (PDF)
Zuständig
Kreis Viersen Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen
Telefon :+49 (0)2162 39-0
Fax :+49 (0)2162 39-1857
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mehr Informationen über: Kreis Viersen Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen