Dienstleistungen von A bis Z
Anmeldung in Brüggen
Ziehen Sie nach Brüggen müssen Sie sich nach § 17 Bundesmeldegesetz innerhalb von 14 Tagen im Bürgerservice anmelden.
Bei der Anmeldung muss im Bürgerservice eine vom Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung über den Bezug der Wohnung - mit allen namentlich genannten, einziehenden Personen - vorgelegt werden. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Die Anmeldung ist erforderlich, wenn die Wohnung tatsächlich bezogen wird. Eine vorzeitige Anmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Sollten Sie persönlich verhindert sein, kann die Anmeldung eine von Ihnen beauftragte Person mit entsprechender Vollmacht übernehmen. Bitte achten Sie darauf, die vorgeschriebene Frist nicht zu versäumen, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.
Bei der Anmeldung müssen Sie die Personalausweise aller zuziehenden Personen (zwecks Angabenüberprüfung und Adressenänderung) und die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis und eventuell Reisepass
Dokumente & Onlinedienste
- Änderungen bei An- Ab- und Ummeldungen (PDF)
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Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (Form)
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Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft (Form)
- Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF)
- Neuerungen zu Auskünften aus dem Melderegister (PDF)
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Termin im Bürgerservice hier Online buchen (Form)
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Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (Form)
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Wohnungsgeberbescheinigung: (Form)
Zuständig
Manuela Schmidt
Telefon :+49 (0)2163 5701-199
Fax :+49 (0)2163 5701-8199
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Thekla Boers
Telefon :+49 (0)2163 5701-117
Fax :+49 (0)2163 5701-8117
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Birgitt Prinz
Telefon :+49 (0)2163 5701-114
Fax :+49 (0)2163 5701-8114
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Carolin Timmermanns
Telefon :+49 (0)2163 5701-121
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!