
Was erledige ich wo?
Abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen
Für die Genehmigung und die Abfuhr der abflusslosen Gruben ist die Burggemeinde Brüggen zuständig. Die erforderliche Genehmigung von Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen sowie die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung nach § 3 Wasserhaushaltsgesetz obliegt der Unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen. Die nach DIN 4261 notwendige Entleerung der Kleinkläranlage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Burggemeinde.
Erforderliche Unterlagen
Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld die zuständigen Ansprechpartner. Sie informieren Sie gern über Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen.
Dokumente & Onlinedienste
Zuständig
Kreis Viersen Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen
Telefon :+49 (0)2162 39-0
Fax :+49 (0)2162 39-1857
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Mehr Informationen über: Kreis Viersen Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen
Ursula Rixen
Telefon :+49 (0)2163 5701-156
Fax :+49 (0)2163 5701-8156
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Marc Pollen
Telefon :+49 (0)2163 5701-154
Fax :+49 (0)2163 5701-8154
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