
Was erledige ich wo?
Meldebescheinigung
Auf Wunsch stellt der Bürgerservice Personen, die in Brüggen gemeldet sind, eine einfache oder erweitere Meldebescheinigung aus.
Die einfache Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und dokumentiert folgende Inhalte:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrade
- gegenwärtige Anschrift
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 2 BMG aufgenommen werden:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Sie können den Antrag durch eigene persönliche Vorsprache oder durch persönliche Vorsprache eines bzw. einer schriftlich Bevollmächtigten, schriftlich stellen.
Sollte ein schriftlich Bevollmächtigter bzw. eine schriftlich Bevollmächtigte den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Auch hier ist die Gebühr in Höhe von 9,00 Euro direkt zu entrichten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls eine Vollmacht
Gebühren
- 9,00 Euro
Dokumente & Onlinedienste
- Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF)
-
Termin im Bürgerservice hier Online buchen (Form)
Zuständig
Manuela Schmidt
Telefon :+49 (0)2163 5701-199
Fax :+49 (0)2163 5701-8199
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Thekla Boers
Telefon :+49 (0)2163 5701-117
Fax :+49 (0)2163 5701-8117
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Birgitt Prinz
Telefon :+49 (0)2163 5701-114
Fax :+49 (0)2163 5701-8114
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Carolin Timmermanns
Telefon :+49 (0)2163 5701-121
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