
Was erledige ich wo?
Personalausweis
Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Das neue Ausweisdokument erweitert den Anwendungsbereich um die elektronische Identität in der Online-Welt (auch „eID-Funktion genannt“). Sie können sich also mit dem neuen Ausweis auch übers Internet in Verbindung mit Ihrer PIN-Nummer ausweisen.
Um dies zu ermöglichen befindet sich ein spezieller Chip auf der neuen Ausweiskarte, welcher neben den personenbezogenen Daten (Vor- und Zuname, Geburtsname, Geburtstag und Geburtsort, Anschrift, Alter) auch die von Ihnen abgegebenen Fingerabdrücke speichert.
Wichtiger Hinweis
Nach § 8 PAuswG ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, meldepflichtig ist. Hat die antragstellende Person keine Wohnung, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält.
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhält. Der Ausweisinhaber hat den Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthaltsort zu erbringen.
Eine Ausstellung durch die Burggemeinde Brüggen als örtlich nicht zuständige Behörde erfolgt nur in absoluten Ausnahmefällen bei Nachweis eines wichtigen Grundes im Sinne des § 8 Abs. 4 PAuswG.
Ausweispflicht
Deutsche Staatsangehörige sind ab dem 16. Lebensjahr ausweispflichtig. Der Antragsteller muss persönlich erscheinen und direkt ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorlegen, welches nicht älter als 3 Monate sein darf. Um die Identität prüfen zu können, muss die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitgebracht werden.
Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt bei Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr wird der Personalausweis für 10 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich. Den Personalausweisantrag fertigen wir in Ihrem Beisein an.
Wichtig: Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift und auch Ihre Fingerabdrücke benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen.
Die Lieferzeiten des Personalausweises sind abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin, die die Personalausweisherstellung übernimmt. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 3 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
Erster Personalausweis
- Alter Kinderausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen eines Passbildes entspricht. Passbilder für Personen ab 10 Jahren können auch direkt im Bürgerservie Brüggen gemacht werden.
- Bei Jugendlichen unter 16 Jahre müssen beide Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben.
- evtl. wird außerdem die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z. B. Heiratsurkunde) oder der Nachweis der Staatsangehörigkeit notwendig (bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch beim Bürgerservice)
Der aktuelle Personalausweis ist abgelaufen
- Abgelaufener Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen eines Passbildes entspricht. Passbilder für Personen ab 10 Jahren können auch direkt im Bürgerservie Brüggen gemacht werden.
- evtl. wird außerdem die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z. B. Heiratsurkunde) oder der Nachweis der Staatsangehörigkeit notwendig (bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch beim Bürgerservice)
Bei Neuausstellung wegen Eheschließung
- Alter Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen eines Passbildes entspricht. Passbilder für Personen ab 10 Jahren können auch direkt im Bürgerservie Brüggen gemacht werden.
- Heiratsurkunde
Bei Neuausstellung wegen Verlust
- Verlustanzeige beim Bürgerservice der Gemeinde Brüggen oder bei der Polizei
- Aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen eines Passbildes entspricht. Passbilder für Personen ab 10 Jahren können auch direkt im Bürgerservie Brüggen gemacht werden.
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Führerschein oder Geburtsurkunde
Gebühren
- 37,00 Euro für den Personalausweis
- 22,80 Euro bei Personen unter 24 Jahre
- 10,00 Euro Vorläufiger Personalausweis
- 12,00 Euro für biometrisches Passbild im Bürgerserive Brüggen (Personen ab 10 Jahre)
Sperrhotline
Kommt ihr Personalausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Diese Sperrung können Sie über die telefonische Sperrhotline 116 116 vornehmen. Von Deutschland aus kann die neue Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Länderwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zur zusätzlichen Sicherheit ist auch der Sperrnotruf über +49 (0) 30 40 50 40 50 erreichbar.
Dokumente & Onlinedienste
- Einverständniserklärung Sorgeberechtigte (PDF)
- Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF)
-
Termin im Bürgerservice hier Online buchen (Form)
Zuständig
Manuela Schmidt
Telefon :+49 (0)2163 5701-199
Fax :+49 (0)2163 5701-8199
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Thekla Boers
Telefon :+49 (0)2163 5701-117
Fax :+49 (0)2163 5701-8117
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Birgitt Prinz
Telefon :+49 (0)2163 5701-114
Fax :+49 (0)2163 5701-8114
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Carolin Timmermanns
Telefon :+49 (0)2163 5701-121
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!