
Was erledige ich wo?
Grundsteuer
Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt seit dem Jahr 2003 unverändert 240 %.
Bis zum Jahr 2018 betrug der Hebesatz für die Grundsteuer B 429 %. Für die Zeit ab 01.01.2019 wurde für die Grundsteuer B ein neuer Hebesatz von 443 % beschlossen.
Grundsteuer A betrifft alle Grundstücke mit landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung. Grundsteuer B betrifft alle bebauten und bebaubaren Grundstücke.
Bei Fragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.
Grundsteuerreform in NRW
Informationen zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.grundsteuer.nrw.de oder in dem Dokument weiter UNten auf dieser Seite
Dokumente & Onlinedienste
- Hinweise zum Wechsel des Eigentümers (PDF)
- Information zur Grundsteuerreform NRW für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken (PDF)
- Mitteilung über den Wechsel des Eigentümers (Form)
Zuständig
Katrin Weyers
Telefon :+49 (0)2163 5701-169
Fax :+49 (0)2163 5701-8169
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Manuela Breuer
Telefon :+49 (0)2163 5701-146
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